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Kerbhistorie - Damals... das es ehrbar beim Tanze zugehe
Sprendlingen - Im August des Jahres 1699 bekam der Sprendlinger
Pfarrer Jeremias Phillip Capeller unerwartet Post von der Hochgräflichen
Regierung in Offenbach. Es wurde ihm Befehl erteilt, ein wachsames Auge auf
die Sprendlinger Kerb zu richten, damit ja keine Üppigkeiten und der gleichen
aufkäme. Hier der Brief an den Pfarrer:
Unseren freundlichen Gruß zuvor, ehrwürdiger und Hoch-Wohlgelehrter,
Lieber Herr und Freund. Wir haben erhalten und gelesen, an was Ihr
der bevorstehenden Kirchweih halber erinnern wollt. Gleichwohl haben wir
nicht darauf verzichtet, dem Amts-Schultheißen Brinck in dieser Sache
schriftlichen Verhaltungs-Befehl zu erteilen. Deshalb haben wir denselben
zu Eurer Kenntnis sub sigello vorlante hier mit beigegeben, den Ihr nach dem
Lesen sofort dem erwähnten Amts-Schultheißen insinuieren (zukommen)
lassen könnt. Wir verbleiben Euch im übrigen freundl. zu dienen willig und
geneigt
Offenbach, den 10. August 1699 Hochgräfl. Ysenburgische Regierungs-
Räte.
Ein zweites Schreiben ähnlichen Inhalts erreichte Schultheiß Joh. Daniel Brinck.
Auch hier der Wortlaut:
Ysenburgischer Kanzlei-Befehl an dem Amts-Schultheißen in puncto Kirchweih.
Nachdem man vernommen, dass nächsten Sonntag die Sprendlinger Kirchweih wieder
anstehe, wird der Amts-Schultheiß Brinck hiermit erinnert, mit Fleiß
darauf zu sehen, dass alle Üppigkeiten verhütet und bei Vermeidung Herrschaftl.
Strafe und Ungnade niemand gestattet werde, am Sonntag - weder früh noch spät - Musikanten
und noch viel weniger Tanz abzuhalten. An den folgenden Tagen soll zwar das
Spielen und öffentliches Tanzen zur Zeit nicht verboten sein, jedoch aber
Bescheidenheit gebraucht werden, damit der Tanz des abends zu rechter Zeit
eingestellt und unter Heranziehung des Pfarrers von den Kirchenältesten oder
-vortsehern nach dem Beispiel benachbarter Ortschaften jemand dazu verordnet
werde, der mit zusehe und acht gebe, dass es ehrbar und ordentlich beim Tanzen
hergehe, mithin alles üppige und leichtfertige Wesen verboten und eingestellt
bleibe. Der erwähnte Amts-Schultheiß wird nach gehöriger Mahnung dem
nachzukommen wissen.
Offenbach, den 10. August 1699. Hochgräflich
Ysenburgische Kanzlei
Wie man sehen kann, war das Auge des Gesetzes - offiziell - immer zugegen. Man muss
sich allerdings fragen, woher damals die vor- und unehelichen Kinder kamen,
derentwegen Kirchenbuße wegen "Hurerey", ","fleischlicher Unzucht" oder "frühen
Beyschlafs" und das meist noch vor der versammelten Kirchengemeinde, getan werden musste.
Der Herr Pfarrer und die anderen Amtspersonen waren anscheinend doch nicht
überall dabei?
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